Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Erwerb von Tickets und die Teilnahme am Event „HEROcon“ (im Folgenden „Event“), veranstaltet von der HERO Software GmbH, Göttinger Hof 9, 30453 Hannover. Mit dem Erwerb eines Tickets und/oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Teilnehmer diese AGB an.
(1) Die Ticketbestellung erfolgt über www.hero-con.de oder über vom Veranstalter benannte Verkaufsstellen.
(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Bestellbestätigung bzw. Ticketausstellung zustande.
(3) Die Anzahl verfügbarer Tickets ist begrenzt; Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(4) Tickets müssen personalisiert sein. Diese Personalisierung ist nach dem Erwerb für jeden einzelnen Teilnehmer verpflichtend, um das finale Ticket zu erhalten.
(1) Es gelten die auf der Website ausgewiesenen Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus über die angebotenen Zahlungsmethoden. Der Ticketversand bzw. die digitale Bereitstellung erfolgt nach Zahlungseingang.
(3) Gebühren von Zahlungsdienstleistern können gesondert ausgewiesen sein und sind vom Teilnehmer zu tragen.
(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Kontaktdaten korrekt anzugeben und die Zustellung von E-Mails/Download-Links sicherzustellen.
Beim Erwerb von Tickets für Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung ist unmittelbar nach Vertragsschluss verbindlich.
(1) Stornierungen durch den Teilnehmer sind ausgeschlossen; eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.
(2) Die Übertragung eines personalisierten Tickets auf eine andere Person ist bis zu einem vom Veranstalter bekanntgegebenen Termin möglich und bedarf der vorherigen Abstimmung.
(3) Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets sowie deren Nutzung zu Verlosungs-/Gewinnspielzwecken ohne vorherige Zustimmung ist untersagt. Zuwider erworbene Tickets können gesperrt werden.
(1) Der Veranstalter gewährt Zugang zum Eventprogramm gemäß veröffentlichtem Programmstand. Im Ticketpreis enthaltene Leistungen (z. B. Verpflegung) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Programm-, Zeit- und Besetzungsänderungen aus sachlichem Grund vorzunehmen, soweit der Gesamtcharakter des Events nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf bestimmte Speaker, Sessions oder Aussteller besteht nicht.
(1) Es gelten die Hausordnung des Signal Iduna Parks sowie die Einlass- und Sicherheitsbestimmungen des Veranstalters.
(2) Das Mitführen verbotener Gegenstände (insbesondere Waffen, Pyrotechnik, gefährliche Substanzen, Drohnen) ist untersagt. Sicherheitskontrollen (Taschen-/Körperkontrollen) können durchgeführt werden.
(3) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
(4) Der Veranstalter kann Personen, die den Ablauf stören, gegen Regeln verstoßen oder Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, vom Event ausschließen. Ein Erstattungsanspruch besteht in diesen Fällen nicht.
(5) Jugendschutz: Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Der Veranstalter kann Altersnachweise verlangen.
(6) Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet (Assistenzhunde ausgenommen, sofern gesetzlich zulässig und vorher angemeldet).
(1) Der Veranstalter kann das Event aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Sicherheitsrisiken, Epidemien/Pandemien, Streik, Krankheit wesentlicher Mitwirkender ohne Ersatzmöglichkeit, Energie- oder Netzwerkausfälle am Venue) absagen, verlegen, verkürzen oder unterbrechen.
(2) Bei Absage ohne Ersatztermin erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reise-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
(3) Bei Verlegung auf einen Ersatztermin behalten Tickets ihre Gültigkeit; ein Rücktritt ist innerhalb einer angemessenen Frist möglich, in der Regel gegen Erstattung des Ticketpreises.
(4) Teilausfälle oder notwendige Anpassungen aus Gründen höherer Gewalt begründen keinen Anspruch auf (Teil-)Erstattung, sofern der wesentliche Charakter des Events gewahrt bleibt.
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für von Dritten verursachte Schäden sowie für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
(1) Im Rahmen des Events werden durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt. Mit Teilnahme am Event willigt der Teilnehmer ein, dass solche Aufnahmen, auf denen er erkennbar sein kann, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt im Zusammenhang mit der HEROcon 2026 und ihren Folgeformaten für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Berichterstattung, Dokumentation und Marketing (z. B. Websites, Social Media, Print, Presse) verwendet, veröffentlicht und an Presse- sowie Veranstaltungspartner weitergegeben werden dürfen.
(2) Ein Widerruf der Einwilligung wirkt nur für die Zukunft und ist gegenüber dem Veranstalter in Textform zu erklären. In bereits erstellte oder veröffentlichte Inhalte kann regelmäßig nicht eingegriffen werden, soweit überwiegende berechtigte Interessen des Veranstalters oder Dritter entgegenstehen.
(3) Eigene Foto-/Videoaufnahmen durch Teilnehmer sind nur im Rahmen der Hausordnung, der Persönlichkeitsrechte Dritter und ggf. gesonderter Beschränkungen der Speaker/Partner zulässig.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter https://hero-software.de/rechtliches/datenschutz. Diese enthält Informationen zu Kategorien verarbeiteter Daten, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern (z. B. Ticketing-, Zahlungs- und Logistikdienstleister) sowie den Betroffenenrechten.
Logos, Marken, Präsentationen und bereitgestellte Inhalte der HEROcon, von Speakern und Partnern sind urheber- und markenrechtlich geschützt. Jede Nutzung über die Teilnahme hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Rechteinhaber.
Teilnehmer mit ansteckenden Krankheitssymptomen sollen zum Schutz anderer nicht teilnehmen. Der Veranstalter kann angemessene Gesundheits- oder Hygieneregeln vorgeben (z. B. Zugangsvoraussetzungen), soweit gesetzlich zulässig.
(1) Ansprüche gegen den Veranstalter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung abgetreten werden, es sei denn, es handelt sich um Geldforderungen im Sinne von § 354a HGB.
(2) Ein Aufrechnungsrecht besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
(3) Der Veranstalter kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen übertragen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen der Teilnehmer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Ticket (z. B. Umschreibungen, Rücktritt bei Verlegung) bedürfen mindestens der Textform (E-Mail genügt), sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bremen. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Hinweis nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung.
Das Event „HEROcon“ findet am 12. und 13. Juni 2026 im Signal Iduna Park, Dortmund, statt. Öffnungs- und Einlasszeiten sowie das Detailprogramm werden auf www.hero-con.de bekanntgegeben.